Therapie

Ablauf

Erstgespräch
Gerne vereinbaren wir ein erstes Gespräch, in dem es darum gehen
soll, uns gegenseitig kennen zu lernen. Wir nehmen uns Zeit zu verstehen, welche
Probleme Sorge bereiten und in welcher Lebenslage sich das Kind oder der
Jugendliche gerade befindet. Wir besprechen dann, ob es sinnvoll ist, eine
Psychotherapie zu beginnen, oder ob andere Hilfsangebote möglicherweise
passender sind.
Es ist lediglich erforderlich die Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen mitzubringen.
Eine Überweisung benötigen wir nicht. 

Probatorische Phase
Es folgt eine Phase, die dazu dient, die Problematik, ihre Entstehung und
Aufrechterhaltung besser zu verstehen. Wir finden gemeinsame Therapieziele
und Wege diese zu erreichen. Dazu ist es nötig Gespräche mit
verschiedenen Bezugspersonen zu führen und Diagnostik in Form von
standardisierten Fragebögen durchzuführen. Am Ende dieser Phase
entscheiden wir dann gemeinsam, ob und in welchem Umfang eine  
Psychotherapie stattfinden soll. Es wird dann ein Antrag an die  
Krankenkasse gestellt, welche dann die Kosten für die folgenden
therapeutischen Sitzungen  trägt.

Sitzungen
Die Therapie  findet als Einzelsitzung schwerpunktmäßig mit dem
Kind/Jugendlichen statt. Bezugspersonen werden je nach Alter des
Kindes und je nach therapeutischem Auftrag in unterschiedlichem Maße
mit einbezogen. Ziel ist es, das Miteinander zwischen Eltern und Kind in der
Art zu verändern, dass es der psychischen Entwicklung zuträglich ist.
Manchmal ist es auch sinnvoll mit Ansprechpartnern von Schule,
Kindergarten oder anderen Institutionen zusammenzuarbeiten. Die Dauer
der Therapie hängt in erster Linie von der Problematik des Kindes und
der Veränderungsbereitschaft  des familiären Systems ab.
Das Therapieverfahren nach dem wir arbeiten nennt sich Verhaltenstherapie.

Verhaltenstherapie

Das Therapieverfahren nach dem wir arbeiten, nennt sich Verhaltenstherapie. Die Verhaltenstherapie nimmt aktuelle Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen in den Blick. Sie geht davon aus, dass wir im Laufe unseres Lebens gelernt haben, auf eine bestimmte Art und Weise zu denken, zu fühlen und zu handeln. Diese erlernten Muster können jedoch problematisch werden. Die Verhaltenstherapie versucht, Muster zu entdecken, zu hinterfragen und neue, angemessenere zu erlernen. 
Dabei kommt den Kindern, Jugendlichen und Eltern eine aktive Rolle zu. Sie sind es, die Veränderungen an ihrem Verhalten bewirken. Verhaltenstherapie bietet somit Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt durch spezifische Methoden, Techniken und Übungen dabei, eigene Lösungen zu finden und in den Alltag zu integrieren. 
Kostenübernahme

Verhaltenstherapie ist ein Richtlinienverfahren, welches von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkannt ist. 

Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nach Antragsstellung die Kosten für notwendige psychotherapeutische Behandlungen. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Gesundheitskarte. 

Privat Versicherte
Die Erstattung der Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist grundsätzlich möglich, hängt jedoch von individuellen Vertragsbedingungen ab. 
Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Psychotherapie, welche Kosten von Ihrer privaten Versicherung übernommen werden. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Selbstzahler
Es ist ebenfalls möglich, die Kosten für die psychotherapeutischen Leistungen selbst zu tragen. Die Behandlungskosten sind in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.